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Netzhautvorsorge:
Für den Erhalt Ihrer Sehkraft

Die Netzhaut ist ein hochsensibler Teil des Auges und spielt eine zentrale Rolle für unser Sehvermögen. Viele Netzhauterkrankungen verlaufen anfangs symptomlos – bleiben sie jedoch unentdeckt, kann das schwerwiegende Folgen bis hin zum Verlust des Sehvermögens haben. Eine regelmäßige Netzhautvorsorge ist daher entscheidend, um frühzeitig Veränderungen zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.

Warum ist Netzhautvorsorge so wichtig?

Bestimmte Risiko­fak­toren wie Diabetes, Bluthoch­druck, starke Kurzsich­tigkeit oder ein familiäres Risiko erhöhen die Wahrschein­lichkeit für Netzhaut­er­kran­kungen. Aber auch ohne bekannte Vorer­kran­kungen empfehlen wir regel­mäßige Vorsor­ge­un­ter­su­chungen, insbe­sondere ab dem 40. Lebensjahr.

Frühzeitig erkannt, lassen sich viele Erkran­kungen wie die diabe­tische Retino­pathie, die alters­be­dingte Makula­de­ge­ne­ration (AMD) oder Netzhaut­löcher gut behandeln oder sogar aufhalten.

Was passiert bei der Netzhautvorsorge?

In unseren Praxen führen wir gründ­liche Unter­su­chungen der Netzhaut mit modernster Diagno­se­technik durch. Je nach Bedarf kommen folgende Verfahren zum Einsatz:

  • Spiegelung des Augen­hin­ter­grundes (Fundus­kopie)
    Die Netzhaut wird mit dem Augen­spiegel begut­achtet. Um die gesamte Netzhaut beurteilen zu können, ist es notwendig, die Pupille mit spezi­ellen Augen­tropfen zu erweitern.
  • Optische Kohärenz­to­mo­graphie (OCT)
    Das Makula-OCT ist eine moderne, schmerz­freie Unter­su­chung, bei der Ihre Netzhaut mit Licht­wellen in Schichten darge­stellt wird.Beim OCT sehen wir nicht nur die Oberfläche der Netzhaut, sondern auch feinste Verän­de­rungen unter der Oberfläche – noch bevor Sie selbst etwas merken. Das hilft z. B. bei der Früherkennung von Makula­de­ge­ne­ration, Schwel­lungen oder Netzhaut­schäden durch Diabetes.


Netzhautvorsorge: Was bezahlt die Krankenkasse?

Die gesetz­lichen Kranken­kassen übernehmen die Kosten für Netzhaut­un­ter­su­chungen, wenn eine medizi­nische Notwen­digkeit besteht. Das ist beispiels­weise der Fall bei:

  • Diabetes mellitus (diabe­tische Retino­pathie)
  • Bluthoch­druck
  • Starker Kurzsich­tigkeit (ab etwa ‑6 Dioptrien)
  • Auffäl­ligen Befunden oder konkreten Beschwerden

Erfolgt die Unter­su­chung hingegen rein vorsorglich und ohne bestehende Risiko­fak­toren oder Symptome, gilt sie als indivi­duelle Gesund­heits­leistung (IGeL). In diesem Fall infor­mieren wir Sie selbst­ver­ständlich trans­parent im Vorfeld über mögliche Kosten.

IVOM-Therapie bei Netzhauterkrankungen

Sollte bei Ihnen im Rahmen der Vorsor­ge­un­ter­su­chung eine behand­lungs­be­dürftige Netzhaut­er­krankung festge­stellt werden, bieten wir in unserer Praxis auch die intra­vit­reale Medika­men­tengabe (IVOM) an – eine etablierte Thera­pieform bei z. B. feuchter AMD oder diabe­ti­schem Makulaödem.