Ihre Sehhilfe stört Sie in alltäglichen Situationen, beim Sport oder im Job? Sie fragen sich, welche Möglichkeiten es zur Behandlung Ihrer Fehlsichtigkeit gibt? Machen Sie unseren Test, um einen ersten Eindruck zu erhalten, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Sie erhalten außerdem Preisangaben der einzelnen Behandlungsmethoden — passend zu Ihrem gewünschten Finanzierungsmodell.
Für Ihre Behandlungskosten bieten wir Ihnen die Möglichkeit der bequemen Ratenzahlung. Diese ist bei einer Finanzierung über 6 Monate zinsfrei für Sie.
Unsere Angebote für Sie
Unabhängig von einer Ratenzahlung können Sie Ihre Augenlaserbehandlung und Linsen-Operation steuerlich geltend machen. Seit 2006 können Sie solche Behandlungen von der Steuer absetzen, da eine Fehlsichtigkeit und somit eine Krankheit zugrunde liegt. Das Lasern und andere Behandlungen stellen dementsprechend Heilbehandlungen dar, die nach § 33 EStG des deutschen Steuerrechts als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
Bitte sehen Sie dies lediglich als Hinweis – obiger Text ersetzt keine juristische oder steuerliche Beratung.
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